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2024
Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr
Amtsbezeichnungen.
Feuerwehrfrau - Anwärterin oder Feuerwehrmann - Anwärter:
Diesen Dienstgrad erhalten Sie während der Probezeit direkt nach der Aufnahme in den aktiven Dienst.
Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann:
Haben Sie die Probezeit bestanden, dürfen Sie sich Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau nennen.
O
berfeuerwehrfrau oder zum Oberfeuerwehrmann:
wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.2, erfolgreich absolviert hat.
Hauptfeuerwehrfrau oder zum Hauptfeuerwehrmann:
Nach mindestens fünf Jahren als Oberfeuerwehrmann sind Sie Hauptfeuerwehrmann, wenn Sie sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligen.
Unterbrandmeisterin oder zum Unterbrandmeister:
Um diesen Dienstgrad zu erreichen, müssen Sie Oberfeuerwehrmann sein und die Truppführerausbildung erfolgreich absolviert haben.
Brandmeisterin oder zum Brandmeister:
Nach mindestens zwei Jahren als Unterbrandmeister können Sie den Gruppenführerlehrgang am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen belegen. Bestehen Sie ihn, sind Sie Brandmeister.
Oberbrandmeisterin oder zum Oberbrandmeister:
Nach mindestens zwei weiteren Jahren als Brandmeister und regelmäßiger Beteiligung sowohl am aktiven Dienst als auch an Fortbildungsveranstaltungen, können Sie Oberbrandmeister werden.
Hauptbrandmeisterin oder zum Hauptbrandmeister:
Nach mindestens fünf weiteren Jahren als Oberbrandmeister können Sie diesen Dienstgrad erreichen. Voraussetzung ist wieder die regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen.
Brandinspektorin oder zum Brandinspektor:
Sind Sie mindestens Oberbrandmeister, können Sie einen Zugführerlehrgang am Institut der Feuerwehr absolvieren und den Dienstgrad des Brandinspektors erlangen.
Brandoberinspektorin oder zum Brandoberinspektor:
Für diesen Dienstgrad müssen Sie mindestens Brandinspektor sein. Zudem müssen Sie den Verbandsführerlehrgang am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolvieren.
Zur Gemeinde- oder Stadtbrandinspektorin oder zum Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor:
Den obersten Dienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr erhalten Sie, wenn Sie mindestens Brandoberinspektor sind und zusätzlich am Institut der Feuerwehr die Lehrgänge "Einführung in die Stabsarbeit" und "Leiter einer Feuerwehr" belegen und bestehen.