Die Rettungsgassen-Regeln

Grundsätzlich muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird. Das Bilden der Rettungsgasse ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. 

Stockt der Verke​hr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens zwei Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden. Wichtig ist dabei, dass zu den Einsatzfahrzeugen auch Abschleppfahrzeuge zählen.

Der Daumen ist die linke Spur und der Zeigefinger die rechte Spur. Die Autos, die ganz links stehen, fahren so weit wie möglich nach links.

So verhalten Sie sich richtig:

  • Rettungsgasse bilden, sobald der Verkehr stockt.
  • Bei zweispurigen Straßen: Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren an den rechten Rand.
  • Bei drei- oder vierspurigen Straßen: Die Rettungsgasse wird zwischen der linken und den mittleren Fahrbahnen gebildet.
  • Seitenstreifen nutzen, um eine ausreichend große Rettungsgasse zu bilden.
  • Eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann halten.
  • Verkehrsfunk und Navigationsgerät einschalten.
  • LKWs sollten nur die rechte Spur befahren und nicht überholen.
  • Auch an einer roten Ampel in den Kreuzungsbereich ausweichen.
  • Rettungsgasse offen halten, bis der Verkehr wieder rollt.
  • Folgen bei Nichtbeachtung der Rettungsgasse

  • Bußgeld von bis zu 200 Euro.
  • Erhöhte Strafen bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung um bis zu 120 Euro.
  • Einmonatiges Fahrverbot.
  • Verzögerte Rettung, was lebensbedrohliche Folgen haben kann.